Hochschule

für Kirchenmusik

Rottenburg

 
 
 

Informationen Aufbaustudiengang Klavier / Klavierpädagogik

Fächer 

A. Hauptfächer
1.    Klavier
Einzelunterricht, 90 min., 1. bis 4. Semester; öffentlicher Vortrag eines 30 minütigen Programms (inkl. Kammermusik) nach dem 2. Semester

B. Pflichtfächer

  1. Kammermusik, Liedbegleitung und Korrepetition
    (Schwerpunkte können in diesen Bereichen individuell gesetzt werden) Unterricht in Ensembleformationen, 60 min.; 1. bis  4. Semester
  2. Generalbass / Partiturspiel
    Einzelunterricht, 45 min.; 1. und 2. Semester; Prüfung

 

C. Pädagogische Fächer

  1. Methodik/Didaktik des Klavierspiels
    Seminar / Vorlesung, 90 min. oder in Blockform;
    1. und 2. Semester; mündliche Prüfung + Klausur
  2. Unterrichtspraxis
    betreute Lehrproben,
    2. bis 4. Semester
  3. Blockpraktikum
    vierwöchiges Praktikum an einer Musikschule
    (im 1. oder 2. Semester);
    kurzer schriftlicher Bericht sowie Vortrag hierüber im Rahmen des Methodik-Seminars

D. Fakultative Fächer

  1. Gesang
    je nach Erfahrung studienbegleitender Unterricht möglich
  2. Orgel
  3. Jazz-Klavierspiel
  4. Kinderstimmbildung
  5. Gregorianik
 
 

Eignungsprüfung 

a) Vorspiel
 Vorspiel eines Programms, das die Epochen Barock, Wiener Klassik, Romantik und 20./21. Jahrhundert umfasst.
b) Lehrprobe
c) Kolloquium

 
 
 

Anmeldeformular Aufnahmeprüfung

Der Antrag auf Zulassung zum Aufbaustudiengang ist an die Hochschule für Kirchenmusik Rottenburg zu richten. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • ein vollständig ausgefüllter Bewerbungsvordruck mit 2 Paßbildern,
  • ein kurzgefaßter handgeschriebener Lebenslauf mit den wesentlichen Angaben über die bisherige Ausbildung und künstlerische Betätigung,
  • eine Erklärung, daß der Bewerber an einem Verfahren zur Feststellung seiner künstlerischen Eignung für den gewählten Studiengang an der Hochschule (Eignungsprüfung) teilnimmt,
  • eine schriftliche Erklärung, ob und mit welchem Erfolg der Kandidat in demselben Studiengang an einer staatlichen oder kirchlichen Hochschule in Deutschland die Prüfungen bereits bestanden oder endgültig nicht bestanden hat. Nachweise über bereits abgelegte Hochschulprüfungen und Studienbücher von bereits besuchten Hochschulen sind vorzulegen.
  • bei ausländischen Studienbewerbern ein Staatsangehörigkeitszeugnis und ein Zeugnis über bestandene Prüfungen in amtlich beglaubigter Übersetzung.
  • die Programme für die Eignungsprüfung in den entsprechenden Fächern
  • das Zeugnis über einen abgeschlossenen und dem Aufbaustudium zugeordneten  berufsqualifizierenden Studiengang.
  • Nachweise über bereits abgelegte Hochschulprüfungen und Studienbücher der bereits besuchten Hochschulen,
  • für ausländische Studienbewerber eine Erklärung über die Sicherung der Finanzierung des Studiums und ggf. ein Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse,
  • eine Bescheinigung über eine ausreichende Krankenversicherung.

Wenn nicht anders vermerkt, sind Bescheinigungen und Zeugnisse in beglaubigten Abschriften (Kopien) vorzulegen.

Den Bewerbungsvordruck können Sie hier herunterladen.

Nächste Aufnahmeprüfung: Freitag, 29. Juni 2012